Rechtsanwälte
Profitieren Sie mit Ihren Mandanten.
Im Mittelpunkt steht Ihr Mandant. Regelmäßig entspricht eine zügige Einigung eher seinen Interessen als ein aufwendiger Prozess. Sie profitieren von Suitcase, indem Sie die Einigungsgebühr mit geringerem Aufwand erhalten.
089 416 120 59
Warum Suitcase?
Die smarte Art der Streitbeilegung
5x schneller zum Erfolg
Unser Verfahren dauert im besten Fall wenige Tage. Diese schnelle, lösungsorientierte Art steigert die Zufriedenheit Ihres Mandanten und Ihre Reputation.
15 Minuten zur Einigungsgebühr
Wir entlasten Sie beim Einigungsprozess. Sie rechnen die Einigungsgebühr ab. So sinkt Ihr Arbeitsaufwand, während Ihr Stundenlohn steigt.
0% Prozessrisiko
“Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.” Nicht mit uns. Mit Suitcase verhelfen Sie Ihrem Mandanten zu Planungssicherheit.
20% Ersparnis gegenüber Urteil
Der Vergleich ist stets günstiger als das Unterliegen vor Gericht. Bei geringen Erfolgsaussichten empfiehlt sich ökonomisch die Einigung.
100% Vertraulich
Wir behandeln alle Unterlagen vertraulich und DSGVO-konform. Ihre Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO wird uneingeschränkt gewahrt.
100% Rechtsverbindlich
Wenn sich die Parteien über Suitcase einigen, wird formfrei ein rechtsgültiger Vergleich geschlossen. Dies bestätigt ein externes Gutachten.
Fachwissen
Fundierte, juristische Informationen
Sie möchten Ihre Mandanten optimal beraten und nichts dem Zufall überlassen. Das können wir
gut nachvollziehen.
Deswegen stellen wir Ihnen Guides und Fachpublikationen bereit.
Rechtsfragen
FAQ in Juristendeutsch.
Vertragsrecht
Vertragsschluss
Die Gebote stehen unter der aufschiebenden Bedingung einer Übereinstimmung, § 158 Abs. 1 BGB. Sobald dies zutrifft, ist der Vertrag ohne eine weitere Zustimmung verbindlich.
Formfreiheit
Der Vergleichsvertrag i.S.v. § 779 S. 1 BGB unterliegt grundsätzlich keinem Formerfordernis. Er wird daher ausschließlich elektronisch als PDF versandt.
Individualisierung
Unsere Verträge basieren auf Vorlagen nach aktuellem Recht. Sie werden anhand der Angaben der Parteien individuell zugeschnitten.
Datenschutzrecht
Datenminimierung
Im Einklang mit Art. 5 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO erheben wir nur die Daten, die für eine erfolgreiche Streitbeilegung notwendig sind.
Kontaktaufnahme
Indem der Anspruchsteller den Fall registriert, teilt er uns die Kontaktdaten der Gegenseite. Dieser Vorgang ist vom Erlaubnistatbestand in Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DS-GVO gedeckt.
Nutzungsvertrag
Sobald beide Parteien auf der Plattform registriert sind, stützt sich die Datenverarbeitung auf den Nutzungsvertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. (b) DS-GVO.
Kostenrecht
Erfolgsgebühr
Nach Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG wird die Einigungsgebühr fällig, wenn ein Streit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dieser Erfolg tritt mit Abschluss des Vergleichsvertrags ein.
Mitwirkung
Ausweislich Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG muss der Anwalt an dem Vertragsschluss mitwirken. Dies geschieht, indem er den Einigungsvorschlag des Mandanten überprüft.
Kausalität
Laut Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG wird vermutet, dass die Mitwirkung ursächlich ist. Gegenteilige Anhaltspunkte sind nicht ersichtlich.
Für Rechtsanwälte
Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.
Lernen Sie die digitale Schlichtung von Suitcase kennen. Unser Geschäftsführer führt Sie ca. 25 Minuten live durch das Tool und bespricht mit Ihnen das Potenzial für Ihre Sozietät.
Tim Fischer, LL.M. (Cambridge)
Geschäftsführer
+49 (0)89 416 168 35
tim.fischer@suitcase.legal